Stellenauschreibung Bürgermeister (m/w/d)

Nach über 37 Jahren tritt der bisherige Amtsinhaber zum 1. Juni 2026 in den Ruhestand, weshalb die Stelle des hauptamtlichen


Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Bischweier mit rund 3.000 Einwohnern neu zu besetzen ist. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.Die Wahl  ndet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 22. März 2026 statt.Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltagdas 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzeseintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Die weiteren Bestimmungen zur Wählbarkeitergeben sich aus § 46 Gemeindeordnung.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und bis spätestens am Montag, 9. Februar 2026, 18:00 Uhr schriftlichbei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Bischweier – Bahnhofstr. 17,76476 Bischweier – verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/ des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;• eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnungorliegt, auf amtlichem Vordruck;• 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Bischweier, Bahnhofstraße 17,76476 Bischweier kostenfrei ausgegeben);• Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden.Ferner kann von Unionsbürgerinnen/ Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Den zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen/Bewerbern (m/w/d) wird Gelegenheit zueiner öffentlichen Vorstellung gegeben. Ort und Zeitpunkt der ö entlichen Bewerbervorstellung werden den Bewerberinnen/Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

(Erstellt am 28. November 2025)