Abschluss der Biotopverbundplanung des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim
Ein zentrales Element zur Vernetzung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen sowie der Aufwertung der Landschaft stellt die Biotopverbundplanung dar. Dabei gilt es, wichtige Verbindungen zwischen Biotopflächen zu bewahren bzw. wiederherzustellen, um verschiedenen Arten das Wandern sowie den genetischen Austausch zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde 2020 von Baden-Württemberg der "Fachplan Landesweiter Biotopverbund" ausgearbeitet. Er dient landesweit als Grundlage kommunaler Biotopverbundplanungen. Ziel ist es, bis 2030 auf mindestens 15 Prozent der Offenlandfläche in Baden-Württemberg einen funktionalen Biotopverbund zu etablieren.
Bereits im Jahr 2018 ist der Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim mit gutem Beispiel vorangegangen als er an einem vom Land Baden-Württemberg initiierten Modellprojekt teilgenommen hat, bei dem die Planung und Umsetzung des Biotopverbunds zunächst erprobt wurde. Durch die Aktualisierung dieser mittlerweile sieben Jahren alten Planung hat sich der Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim das Ziel gesetzt, den Biotopverbund im Gemeindegebiet weiter zu stärken.
Die Aktualisierung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Neben einer zweistufigen Behördenbeteiligung fanden zwei Informationsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit sowie Gebietskenner wie Landwirte und Jagdpächter statt.
In einer ersten Veranstaltung im Juli diesen Jahres wurden dabei Schwerpunktbereiche und mögliche Maßnahmen vorgestellt. Anfang November wurden die Ergebnisse nochmals zusammenfassend vorgestellt. Folgende Maßnahmenziele wurden festgelegt:
- Erhalt bestehender Streuobstbestände durch regelmäßigen Baumschnitt und Pflege des Unterwuchses
durch zweischürige Mahd mit Abräumen
- Wiederherstellung / Freistellung von verbuschten Streuobstbeständen
- Erhalt von artenreichem Grünland durch Mahd mit Abräumen oder Beweidung mit Nachmahd
- Offenhaltung der Feuchtbiotope in den Runzwiesen in Kuppenheim-Oberndorf
- Freistellung des ehemaligen Kalksteinbruch "Sauloch" in Kuppenheim
- Pflege von Feuchtwiesen im Gewann "Harsbach" in Kuppenheim
- Neuanlage von Habitatstrukturen für die Gelbbauchunke im Bereich "Alter Holzlagerplatz" in Kuppenheim-Oberndorf
- Anlage / Freistellen von Steilwänden am Brettweg in Bischweier
Die Planerstellung wurde zu 90 % durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Die anschließende Umsetzung von Maßnahmen ist ebenfalls förderfähig, beispielsweise mit 70 % über die Landschaftspflegerichtlinie. Der Planung unterliegen dabei alle Flurstücke der Gemarkung Bischweier, Kuppenheim und Oberndorf, allerdings ohne Berücksichtigung der Besitzverhältnisse.
Die Maßnahmenumsetzung erfolgt dabei auf freiwilliger Basis, eine Verpflichtung für die Eigentümer zur Umsetzung gibt es nicht. Bei beiden Informationsveranstaltungen sorgte diese Tatsache für zahlreichen Unmut unter den anwesenden Teilnehmern. "Mit der Planung stößt man zwar vieles an, aber man kann es nicht zur Umsetzung bringen", äußert einer der Teilnehmer. Auch Malte Wolff vom Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Rastatt gab zu, dass es an der Umsetzung hapert. Hoher bürokratischer Aufwand, mangelnde finanzielle Förderung und zahlreiche gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind, bremsen neben der Eigentumssituation die Umsetzung erheblich aus.
Neben Kommunen können auch Privatpersonen, Landwirte und Vereine Förderanträge stellen. Der Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Rastatt kann bei der Beantragung von Fördergeldern und der Umsetzung unterstützen und beraten.
Der umfassende Abschlussbericht inklusive Maßnahmenblätter und Pläne können untenstehend abgerufen werden:


