Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Bischweier ist in zwei Urnenwahlbezirke unterteilt:
Bischweier Süd 001-01
Bischweier Nord 001-02
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen sowie Fragen und Antworten.
Öffentliche Bekanntmachungen zur Landtagswahl
Wann findet die Landtagswahl statt?
Die Landtagswahl wird am 8. März 2026 stattfinden.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen (Hauptwohnung)
oder sich gewöhnlich aufhalten
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wichtige Informationen sind auf der Homepage der Landeswahlleiterin zu finden:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026
Was wird gewählt?
Die Bürger wählen die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg,
die für die nächsten fünf Jahre über die Regierungsbildung und Landesgesetze für Baden-Württemberg entscheiden.
Wie läuft die Wahl ab?
Sie haben zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wählen Sie einen Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis.
- Mit der Zweistimme wählen Sie eine Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Sie benötigen Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Kann ich Briefwahl beantragen?
Ja, Briefwahl ist möglich.
Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder direkt online beantragen.
Der Link wird ab Montag, 26.01.2026, freigeschaltet und ist bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr aktiv. Danach können Sie die Briefwahl weiter per E-Mail oder persönlich beantragen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens nach dem Vorliegen der Stimmzettel möglich.
Das ist etwa etwa 3 bis 4 Wochen vor der Wahl.
Am Freitag, 6. März 2026, hat das Wahlamt bis 15 Uhr geöffnet.
Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abschicken?
Die Rückläufe der Wählenden müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.
Wahlbriefe, die danach vorliegen, dürfen bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn ich mich im Wahllokal nicht ausweisen kann?
Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie nicht wählen, auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung haben.
So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich der/die Wahlberechtigte wählt.
Was mache ich, wenn ich Hilfe beim Wählen brauche?
Wähler mit Einschränkungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.
Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?
Wenn Sie Ihren Stimmzettel versehentlich falsch ausfüllen oder beschädigen, können Sie im Wahllokal um einen neuen Stimmzettel bitten.
Wann werden die Ergebnisse bekanntgegeben?
Die öffentliche Ermittlung der Wahlergebnisse, also die Auszählung, beginnt unmittelbar an die Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.
Mit den ersten vorläufigen Ergebnissen ist am späten Abend zu rechnen. Diese können Sie im Fernsehen oder im Internet verfolgen.


