Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Er regelt, wie Grundstücke in einem bestimmten Bereich genutzt und bebaut werden dürfen.
Die Vorgaben sind für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich.

Was regelt ein Bebauungsplan?

- Art der Nutzung (z. B. Wohngebiet, Mischgebiet)
- Maß der Nutzung (z. B. Gebäudehöhe, Anzahl der Vollgeschosse, Grundfläche)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen (Straßen, Zufahrten, Stellplätze)

Arten von Bebauungsplänen

- Qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB)
  Enthält verbindliche Festsetzungen zu Nutzung, Bauweise und Verkehrsflächen.
  Bauvorhaben richten sich ausschließlich nach diesen Vorgaben.

- Einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 2 BauGB)
  Enthält weniger Festsetzungen. Hier müssen sich Bauvorhaben zusätzlich in die Umgebung einfügen (§ 34 BauGB).

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)
  Bezieht sich auf ein konkretes Bauprojekt, das ein Investor umsetzen möchte.
  Gemeinde und Investor schließen dazu einen Durchführungsvertrag über Bau und Erschließung.

Ziel und Zweck

  Laut § 1 BauGB sollen Bebauungspläne:
  - eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern,
  - eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten,
  - eine menschenwürdige Umwelt schaffen
  - und die natürlichen Lebensgrundlagen schützen.  

Wo erhalte ich Informationen?

  Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne können bei der Gemeinde eingesehen werden.
   - Ansicht: als PDF auf der Gemeinde-Homepage
   - Rechtskräftige Ausdrucke: beim Hauptamt der Gemeinde
   - Beratung: durch das Hauptamt oder beim Landratsamt Rastatt, Amt für Baurecht und Naturschutz