Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Bürgermeisterwahl in Bischweier statt.
Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so wird diese am 22. März 2026 abgehalten.
 
Bischweier ist in zwei Urnenwahlbezirke unterteilt:

Bischweier Süd 001-01
Bischweier Nord 001-02
 
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten.

Öffentliche Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl

Wer darf bei der Bürgermeisterwahl wählen?

Wählen darf, wer:

- mindestens 16 Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine EU-Staatsangehörigkeit hat,
- und in Bischweier gemeldet ist

(Am Wahltag drei Monate mit Hauptwohnung. Für Personen, die wieder nach Bischweier ziehen, gelten Rückkehrerregelungen.
Hierüber informiert das Bürgerbüro bei der Anmeldung)

Wer wird als Bürgermeister/Bürgermeisterin kandidieren?

Die Kandidatinnen und Kandidaten dürfen sich nach Veröffentlichung der Ausschreibung bewerben.
Sie müssen ihre Bewerbung in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen.
Die wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten werden in der Sitzung des Wahlausschusses am 10.02.2026 zugelassen.
Diese Sitzung ist öffentlich.
Uhrzeit und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Montag, 23.02.2026, werden sich die Kandidatinnen und Kandidaten in einer durch die Gemeindeverwaltung organisierten Bewerbervorstellung in der Sporthalle vorstellen.
 

Wie läuft das Wählen ab?

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag, also bis 15.02.2026, per Briefpost die Wahlbenachrichtigung. Diese enthält:

- Infos zum Wahlort und zur Wahlzeit
- Infos zur Briefwahl.

Sie erhalten, auch wenn Sie an beiden Wahlen teilnehmen dürfen, nur eine Wahlbenachrichtigung.
Sie müssen sich für die Wahl nicht anmelden.
Am Wahltag können Sie im Wahllokal wählen gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Identitätsdokuments.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Sie benötigen Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Kann ich Briefwahl beantragen?

Ja, Briefwahl ist möglich.
Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder direkt online beantragen.
Der Link wird ab Montag, 26.01.2026, freigeschaltet und ist bis Freitag, 06.03.2026, 18:00 Uhr aktiv.  Danach können Sie die Briefwahl weiter per E-Mail oder persönlich beantragen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
 
Der Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens nach dem Vorliegen der Stimmzettel möglich.
Das ist etwa etwa 3 bis 4 Wochen vor der Wahl.
 
Am Freitag, 6. März 2026, hat das Wahlamt bis 18 Uhr geöffnet.


Wahlberechtigte, die ihren zuvor beantragten Wahlschein bis Samstag, 7. März 2026, nicht erhalten haben, können an diesem Tag noch bis 12:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Bischweier einen neuen Wahlschein beantragen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 07222 943421.

Am Wahltag selbst können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Weg ins Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, noch bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht. Hierzu kann das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Wahlunterlagen erhält die Hilfsperson dann im Wahllokal. Bitte wenden Sie sich dort an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abschicken?

Die Rückläufe der Wählenden müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.
Wahlbriefe, die danach vorliegen, dürfen bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn ich mich im Wahllokal nicht ausweisen kann?

Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie nicht wählen, auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung haben.
So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich der/die Wahlberechtigte wählt.

Was mache ich, wenn ich Hilfe beim Wählen brauche?

Wähler mit Einschränkungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.

Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?

Wenn Sie Ihren Stimmzettel versehentlich falsch ausfüllen oder beschädigen, können Sie im Wahllokal um einen neuen Stimmzettel bitten.
 

Wann werden die Ergebnisse bekanntgegeben?

Da am Wahltag zeitglich die Langtagswahl stattfindet, findet die öffentliche Ermittlung der Wahlergebnisse für die Bürgermeisterwahl, also die Auszählung, erst statt, nachdem die Landtagswahl ausgezählt wurde.
Die Auszählung für die Langtagswahl beginnt unmittelbar an die Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.
Mit den ersten vorläufigen Ergebnissen zur Bürgermeisterwahl ist am späten Abend zu rechnen.
Diese können Sie im Internet verfolgen.