Rosenmontag in Bischweier - Närrisch aber vernünftig!

Der Rosenmontags-Umzug durch die Ortsmitte Bischweier am 16. Februar 2026 beginnt um 14:11 Uhr.

Der Umzug soll dieses Jahr wieder attraktiv gestaltet und nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum Jugendlicher überschattet werden. Im Vordergrund steht die Sicherheit aller Akteure, Zuschauer und Anliegerbereiche. Insbesondere soll der Alkoholkonsum durch mitgebrachte Getränke verhindert werden.

Alkohol darf nicht mit zum Umzug gebracht werden!

Zwischen 12 und 18 Uhr ist es verboten jeglichen Alkohol in die gesperrten Bereiche von außerhalb mitzubringen. Dies gilt auch für Anwohner des gesperrten Bereiches sowie deren Besucher. An sechs gesicherten Einlasspunkten gibt es Alkoholkontrollen.

Kontrollen beim Einlass

An den Zugängen zu den gesperrten Bereichen gibt es Sperr- und Kontrollstellen, an denen die Einhaltung der Regelungen überprüft wird. Dort ist auch der Eintritt von 3 Euro pro Person (ab 12 Jahren) zu bezahlen.

Anwohner der direkten Umzugsstrecke können die gesperrten Bereiche nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises kostenlos betreten.

Damit der Fastnachtsumzug sowie das anschließende bunte Treiben im kleinen Narrendorf zwischen Rathaus und St.-Annen-Kapelle in friedlicher Atmosphäre gefeiert werden kann, stellen die Bischweierer Narrenzunft Kirschdestorre, Murgdäler Schluchte Daifl und die Kaputtnix insgesamt rund 30 Ordner, die gemeinsam mit zwei HaLT-Teams, der Polizei, Feuerwehr, Security und dem DRK für Sicherheit und Ordnung und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sorgen.

Sperrung

Zwischen 12 und 18 Uhr sind folgende Bereiche voll gesperrt:
·         Bahnhofstraße von Einmündung Murgtalstraße bis Gabelung Kuppenheimer Straße
·         Friedrichstraße von Einmündung Murgtalstraße bis Einmündung Bahnhofstraße
·         Eichelbergstraße von Einmündung Oberweierer Straße bis Einmündung Murgtalstraße
·         Rauentaler Straße von Einmündung Bahnhofstraße bis Einmündung Müller-Jung-Straße
·         Murgtalstraße vom Friedhof bis Nettokreisel/Einmündung An der Lehmgrube

Ab 18 bis 20 Uhr
·         bleibt der Bereich Obere Bahnhofstraße zwischen Rauentaler Straße und Murgtalstraße gesperrt.

WICHTIG: Das Ein- und Ausfahren zwischen 12 und 20 Uhr ist Anwohnerinnen und Anwohnern ebenfalls nicht gestattet.
 
Anfahrt und Parken
Die Anfahrt nach Bischweier sollte am Rosenmontag über Kuppenheim erfolgen.

Da die Parkmöglichkeiten in Bischweier sehr gering sind, wird dringend empfohlen, Bus und Bahn des öffentlichen Nahverkehrs zu nutzen.

Das ausgewiesene strenge Halteverbot in den Straßen ist absolut einzuhalten, damit Rettungswege für Einsatzkräfte von DRK, Polizei und Feuerwehr freigehalten bleiben.

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Belastungen des Rosenmontagsumzugs an der Umzugsstrecke akzeptieren, für ihr Verständnis und ihre Geduld.

Ihre Gemeinde Bischweier

(Erstellt am 11. Februar 2026)