Nutzung der Spielplätze nur bis 20 Uhr - Gemeinde bittet um Rücksichtnahme
Gemäß § 4 der Spielplatzsatzung der Gemeinde Bischweier dürfen alle mit Spielgeräten ausgestatteten Spielplätze im Gemeindegebiet im Zeitraum vom 1. April bis 30. September täglich nur bis 20.00 Uhr genutzt werden. Danach ist der Aufenthalt auf den Spielplätzen nicht mehr gestattet.
Mit der Eröffnung des neuen Kinderspielplatzes "Winkelfeld" hat die Gemeinde Bischweier ein wichtiges Angebot für Familien und Kinder im Ort geschaffen. Der Spielplatz wird gut angenommen, was uns sehr freut. Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Tagen einige Anwohner mit der Bitte an die Gemeindeverwaltung gewandt, auf wiederholte Lärmbelästigungen in den Abendstunden aufmerksam zu machen.
Die Gemeindeverwaltung nimmt diese Rückmeldungen ernst und bittet alle Nutzerinnen und Nutzer des Spielplatzes um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft. Wer sich außerhalb der erlaubten Zeiten auf dem Spielplatz aufhält, handelt ordnungswidrig (§ 6 Spielplatzsatzung) und muss im Wiederholungsfall mit entsprechenden Maßnahmen rechnen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger - insbesondere Eltern und Jugendliche - um Verständnis und um die Beachtung dieser Regelung, um ein gutes Miteinander im Wohngebiet zu fördern.