Neue Parkregelungen am Friedhof Bischweier
Es haben sich mehrere Anwohner und Friedhofsbesucher beschwert, dass der Friedhofsparkplatz durch Dauerparker blockiert wurde und dadurch das Parken während des Friedhofsbesuchs erheblich erschwert war.
Um dieser Situation entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat am 22. Mai 2025 beschlossen, den Friedhofsparkplatz in zwei Bereiche zu unterteilen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten dafür zu sorgen, dass Friedhofsbesuchern auch bei größeren Trauerfeiern in der Regel genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Eine Hälfte des Parkplatzes steht nun als Kurzzeitparkplatz zur Verfügung, wie es bereits beim oberen Friedhofsparkplatz umgesetzt wurde. Konkret bedeutet das: Die Parkplätze auf dieser Seite sind ausschließlich für Friedhofsbesucher reserviert und dürfen maximal zwei Stunden genutzt werden, um auch bei hoher Auslastung ausreichend Parkmöglichkeiten für alle Besucher sicherzustellen.
Ab sofort gilt:
Die dem Friedhof zugewandte Seite ist für Besucher des Friedhofs vorgesehen und kann von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr für eine Parkdauer von maximal 2 Stunden genutzt werden. Die Besucher werden verpflichtet, ihre Parkzeit mit einer Parkscheibe auszuweisen.
Die andere Seite kann durchgängig genutzt werden.
Zusätzlich wurden am oberen Friedhofseingang zwei Behindertenparkplätze eingerichtet, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Die entsprechenden Schilder und Bodenmarkierungen wurden bereits angebracht und sind verbindlich einzuhalten. Auch die Markierungen am oberen Friedhofsparkplatz werden in diesem Zuge erneuert. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Regelungen regelmäßig kontrollieren. Bei Verstößen erfolgen Verwarnungen. Alle Bereiche sind deutlich beschildert und gut erkennbar gekennzeichnet.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Friedhofsbesucher, die Regelungen zu beachten, und danken für Ihr Verständnis!