Postfiliale Bischweier

Gemeinde lehnt Antrag der Post auf Schließung der Postfiliale und Ersatz durch automatisierte Station ab

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
die Deutsche Post AG hat bei der Bundesnetzagentur beantragt,
die mit Personal besetzte Universaldienstfiliale in der Friedrichstraße durch eine automatisierten Station auf dem NETTO-Parkplatz zu ersetzen.
 
Die Bundesnetzagentur hat den Bürgermeister aufgefordert, zum Antrag der Post im Namen der Gemeinde Stellung zu nehmen.
Der Bundesnetzagentur wurde am 02.02.2026 mitgeteilt:

Die Gemeinde Bischweier lehnt den Antrag der Deutschen Post AG entschieden ab.
Die bestehende Universaldienstfiliale ist als notwendig und gesetzlich geboten zu bestätigen;
eine alleinige Versorgung durch eine automatisierte Station ist nicht ausreichend.
 
Eine Schließung der bestehenden Universaldienstfiliale zugunsten einer ausschließlich automatisierten Lösung
würde die postalische Versorgung in Bischweier deutlich verschlechtern und einzelne Bevölkerungsgruppen in besonderem Maße benachteiligen.
 
In Bischweier besteht aktuell eine Universaldienstfiliale, die die postalische Grundversorgung der Bevölkerung zuverlässig gewährleistet
und seit ihrer Einrichtung einen zentralen Service- und Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger darstellt.
 
Gemäß § 17 Abs. 1 Postgesetz besteht für Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern die Verpflichtung zur Vorhaltung einer Universaldienstfiliale.
Diese gesetzliche Verpflichtung bleibt auch im Falle einer beabsichtigten Schließung unverändert bestehen.
 
Die Gemeinde bewertet die vorliegende Situation anhand der von der Bundesnetzagentur festgelegten Kriterien.
Die Nachfrage nach Postdienstleistungen ist stabil, und die bestehende Filiale gewährleistet eine kontinuierliche, verlässliche und qualitativ hochwertige Versorgung.
Eine automatisierte Station kann die Leistungen einer personell besetzten Filiale weder funktional noch sozial gleichwertig ersetzen.
 
Der vorgesehene Standort Winkelfeldstraße 35 erfüllt die Anforderungen an eine gleichwertige Versorgung nicht.
Es mangelt dort an ausreichendem Witterungsschutz, Parkmöglichkeiten und der notwendigen Diskretion.
Zudem ist die Bedienung über ein Display insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit Beeinträchtigungen mit erheblichen Hürden verbunden.
Die Aufgabe von Großsendungen, insbesondere von XXL-Paketen, ist an diesem Standort nicht möglich.
Die Gemeinde Bischweier nimmt Bezug auf den Antrag der Deutschen Post AG zur Schließung der derzeit bestehenden Universaldienstfiliale im Gemeindegebiet
sowie zur Einrichtung einer automatisierten Station am zunächst angegebenen Standort „Zum Markt 2, 76476 Bischweier“, der korrekt „Winkelfeldstraße 35, 76476 Bischweier“ lautet.
 
Vor diesem Hintergrund lehnt die Gemeinde Bischweier den Antrag der Deutschen Post AG entschieden ab.
Die bestehende Universaldienstfiliale ist als notwendig und gesetzlich geboten zu bestätigen;
eine alleinige Versorgung durch eine automatisierte Station ist nicht ausreichend.
 
Freundliche Grüße
Robert Wein
 

(Erstellt am 24. Februar 2026)