Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde am 23.07.2026 zuletzt geprüft.
Die Gemeinde Bischweier ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bischweier.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Videos
Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neuen, selbst produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel und/oder eine Deskription anzubieten.
Bilder
Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell keine beschreibenden Alternativtexte zugeordnet wurden.
Kontrastverhältnis
Das Kontrastverhältnis von Bedienelementen, Bildern und Texten ist teilweise zu gering gegenüber der Hintergrundfarbe.
Einblendung von Inhalten
Manche Inhalte wie z.B. Ausklappmenüs sind nicht ausschließlich mit der Tastatur schließbar bzw. sind nicht durch betätigen der Escape-Taste schließbar.
PDF-Dateien
Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind. Die vollständige Überarbeitung vorhandener Dateien im Sinne der Barrierefreiheit ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht möglich. Bei der Neuerstellung oder inhaltlichen Überarbeitung dieser Dokumente sollen die Grundsätze der Barrierefreiheit angewendet werden.
Einbettungen und Links
In die Webseite über Links oder iFrame eingebundene Elemente von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten, auf die wir keinen direkten Einfluss haben.
Fehlende Erläuterungen
Momentan sind noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache vorhanden. Diese Erläuterungen werden zu einem späteren Zeitpunkt erstellt und auf der Webseite veröffentlicht.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse gemeinde@bischweier.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung oder wenden Sie sich an:
Gemeinde Bischweier
Personalamt
Frau Reichert
Bahnhofstraße 17
76476 Bischweier
Tel.: 07222 94 34 13
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite www.bischweier.de unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.
Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Behindertenbeauftragter im Landkreis Rastatt:
https://www.landkreis-rastatt.de/Startseite/landratsamt/behindertenbeauftragte.html
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.


