Informationsbroschüre Bürgerentscheid

Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids

Wegen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ansiedlung eines „ICC Bischweier“ auf Basis der Planung der Mercedes-Benz-Group und der Panattoni-Gruppe als Nachfolgenutzung für das ehemalige Spanplattenwerk wird ein Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung (GemO) in der Gemeinde Bischweier notwendig.

Der Bürgerentscheid findet statt am Sonntag, 15. Januar 2023. 

Entschieden ist die Frage in dem Sinne, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. 

Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitglied-staates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Stimmrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen. 
 
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimmberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Abstimmungstag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
 
Stimmberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
 
Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Bischweier, Bahnhofstraße 17, 76476 Bischweier bereit.
 
 
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung - spätestens bis zum Sonntag, 25. Dezember 2022
 
beim Bürgermeisteramt Bischweier, Bahnhofstraße 17, 76476 Bischweier

eingehen.
 
Ort, Datum
Bischweier, 1. Dezember 2022
 
Bürgermeisteramt Bischweier

Öffentliche Bekanntmachung der beim Bürgerentscheid am 15. Januar 2023 zur Abstimmung stehenden Frage

Bei dem am 15. Januar 2023 stattfindenden Bürgerentscheid ist über folgende Frage mit Ja oder Nein abzustimmen:
 
"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Ansiedlung eines "ICC Bischweier" auf Basis der Planung der Mercedes-Benz-Group und der Panattoni-Gruppe als Nachfolgenutzung für das ehemalige Spanplattenwerk aufstellt?"

Bürgermeisteramt Bischweier
1. Dezember 2022

Robert Wein (Bürgermeister)