Freihaltung des Lichtraumprofils - Ihre Mitwirkung ist gefragt
Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass Grundstückseigentümer bzw. Straßenanlieger nach § 28 Straßengesetz für Baden-Württemberg, dazu verpflichtet sind das so genannte Lichtraumprofil zum öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten.

Ein gepflegtes Ortsbild liegt im Interesse aller: der Gemeindeverwaltung, unserer Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Besucherinnen und Besucher. Jeder kann hierzu beitragen - in einigen Fällen sind Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter sogar gesetzlich verpflichtet.
Warum ist der Rückschnitt wichtig?
Hecken, Bäume und Sträucher verschönern jedes Grundstück. Doch wachsen sie über die Grenzen hinaus in Gehwege, Radwege oder Straßen, können sie zur Gefahr werden:
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende werden behindert,
Verkehrszeichen oder Straßenlaternen können verdeckt sein, im Ernstfall haben Rettungsfahrzeuge Schwierigkeiten, durchzukommen.
Gesetzliche Vorgaben (§ 28 Straßengesetz Baden-Württemberg)
Damit der Verkehr sicher und reibungslos fließen kann, müssen folgende Lichtraumprofile freigehalten werden:
4,50 m über der Fahrbahn
2,50 m über Radwegen
2,30 m über Gehwegen
Pflanzen, Äste und Sträucher sind so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Raum hineinragen. Auch Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Beleuchtungseinrichtungen sind stets freizuhalten.
Feld- und Wirtschaftswege
Die Regelungen gelten auch für Feldwege. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil wichtig, damit landwirtschaftliche Fahrzeuge ungehindert verkehren können.
Rückschnitt und Schonzeiten
Die Verkehrssicherheit hat Vorrang vor Schonzeiten. Das heißt: Ein Rückschnitt, der unmittelbar der Sicherheit dient, ist ganzjährig möglich. Dennoch gilt:
Ein vollständiges Abschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen ist vom 1. März bis 30. September verboten.
Vor Eingriffen ist stets zu prüfen, ob sich Nester von Vögeln oder Insekten in den Pflanzen befinden. Im Zweifel ist die Untere Naturschutzbehörde einzubeziehen.
Ihre Verantwortung
Bitte beachten Sie: Als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Bei Missachtung können im Schadensfall Haftungs- und Schadensersatzansprüche entstehen. Zudem drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern, wenn eine Gefährdung festgestellt wird.
Gemeinsam für ein gepflegtes Ortsbild
Wir bitten Sie daher um regelmäßige Nachschau und Pflege Ihrer Grundstücksgrenzen. Mit Ihrem Einsatz tragen Sie dazu bei, dass unsere Gemeinde sicher, gepflegt und lebenswert bleibt - für alle.