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Umzugskisten
Meldung vom 12. Februar 2023

Ohne neue Adresse keine Rente

Wer umzieht, weiß: Von der Bank bis zum Einwohnermeldeamt müssen alle über die neue Anschrift informiert sein. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt immer die aktuelle Adresse der Rentnerinnen und Rentner. Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift auch über die Meldebehörden nicht ermittelt werden, wird die Rente vorläufig eingestellt. Die Rentenzahlung wird aber unverzüglich wieder aufgenommen, sobald sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden.

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