Wieso erstellte die Gemeinde Bischweier eine kommunale Wärmeplanung?
Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) (BGBl. 2023 I Nr. 394) ist Bischweier als Gemeindemit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Im Rahmen der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Klimagesetz Baden-Württemberg, KlimaG BW) im August 2025 wurden die Anforderungen an die Wärmeplanung an das Bundesgesetz angeglichen.


