Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente ab 1. Mai 2025 erforderlich

Ab 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen sowie Reisepässen und vorläufigen Reisepässen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

Bereits im Jahr 2020 haben Bundestag und Bundesrat dies beschlossen, um Fälschungen und Manipulation zu verhindern. Jetzt wird es bundesweit umgesetzt. Alle Kommunen sollen dazu mit entsprechender Technik von der Bundesdruckerei ausgestattet werden.
 
Die zur Antragstellung ab 1. Mai 2025 erforderlichen digitalen Lichtbilder können bei der Ausweisbehörde vor Ort gefertigt werden. Dies erhöht die Gebühr für die Antragsbearbeitung um 6 € pro Dokument.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das digitale Lichtbild bei einem privaten, entsprechend zertifizierten Dienstleister anfertigen zu lassen. Die Bilder werden verschlüsselt in eine Bundes-Cloud übertragen. Wer dort ein Passbild machen lässt, erhält einen QR-Code, den er in digitaler Form oder auch ausgedruckt bei der Behörde vorlegen muss, so dass diese das Passbild abrufen kann.
Unter der privaten Website https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können Bürgerinnen und Bürger selbständig nach Fotodienstleistern in ihrer Region suchen.
 
Wichtige Information
Leider ist es aktuell bei der Gemeinde Bischweier noch nicht möglich, die digitalen Lichtbilder im Bürgerbüro fertigen zu lassen, da es zu Verzögerungen bei der Auslieferung der entsprechenden Aufnahmesysteme von Seiten der Bundesdruckerei kommt.
 
Bilder in Papierform werden daher in der Übergangszeit noch akzeptiert.
Wir bitten Sie, sich rechtzeitig vor Ihrem Termin im Bürgerbüro der Gemeinde Bischweier unter 07222/9434-11 über den aktuellen Stand zu informieren.
 
Wir werden Sie an dieser Stelle nochmals informieren, sobald eine Lichtaufnahme vor Ort in den beiden Rathäusern möglich sein wird.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis

(Erstellt am 05. Mai 2025)