Bericht BT, 16.01.2023
Bericht BNN, 16.01.2023
Informationsbroschüre Bürgerentscheid
Auffassung der Gemeindeorgane und der Fraktionen

Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids
Wegen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ansiedlung eines „ICC Bischweier“ auf Basis der Planung der Mercedes-Benz-Group und der Panattoni-Gruppe als Nachfolgenutzung für das ehemalige Spanplattenwerk wird ein Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung (GemO) in der Gemeinde Bischweier notwendig.
Der Bürgerentscheid findet statt am Sonntag, 15. Januar 2023.
Entschieden ist die Frage in dem Sinne, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitglied-staates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Stimmrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimmberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Abstimmungstag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Stimmberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Bischweier, Bahnhofstraße 17, 76476 Bischweier bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung - spätestens bis zum Sonntag, 25. Dezember 2022
beim Bürgermeisteramt Bischweier, Bahnhofstraße 17, 76476 Bischweier
eingehen.
Ort, Datum
Bischweier, 1. Dezember 2022
Bürgermeisteramt Bischweier
Öffentliche Bekanntmachung der beim Bürgerentscheid am 15. Januar 2023 zur Abstimmung stehenden Frage
Bei dem am 15. Januar 2023 stattfindenden Bürgerentscheid ist über folgende Frage mit Ja oder Nein abzustimmen:
"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Ansiedlung eines "ICC Bischweier" auf Basis der Planung der Mercedes-Benz-Group und der Panattoni-Gruppe als Nachfolgenutzung für das ehemalige Spanplattenwerk aufstellt?"
Bürgermeisteramt Bischweier
1. Dezember 2022
Robert Wein (Bürgermeister)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 15. Januar 2023 (25 KB)
Bürgerentscheid zum Internationalen Konsolidierungszentrum (ICC)
Mit den Bürgern - für die Bürger!
Am 15. Januar 2023 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bischweier in einem Bürgerentscheid selbst, ob für das von Mercedes-Benz und Panattoni geplante Internationale Konsolidierungszentrum (ICC) auf der Fläche des ehemaligen Spanplattenwerks ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Der Gemeinderat hat mit seinem einstimmigen Beschluss vom 17. November die Entscheidung zur grundsätzlichen Weichenstellung für oder gegen das ICC-Vorhaben an die Bürger gegeben.
Umfassende Informationen zum Vorhaben werden der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung gestellt, zum Beispiel
- im Internet unter:
https://zukunft-bischweier.de
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/icc-bischweier
-Am 5. Dezember wird in öffentlicher Sitzung in Kuppenheim in der Veranstaltungshalle in gemeinsamer Sitzung der Gemeinderäte Bischweier und Kuppenheim von den Vorhabenträgern die aktuelle Planung mit Schwerpunkt auf die Kuppenheim betreffenden Aspekte vorgestellt.
-Am 8. Dezember wird der Vorhabensträger/werden die Vorhabenträger in öffentlicher Sitzung die Planung auf Basis der Empfehlungen des Bürgerforums vorstellen. Der Gemeinderat Bischweier und der Bürgermeister werden ihre Auffassung zum aktuellen Stand der Vorhabenplanung diskutieren und der Öffentlichkeit darlegen.
-Danach wird eine Informationsbroschüre an alle Haushalte in Bischweier verteilt werden.
-Am 15. Dezember 2022 wird in der Sporthalle eine öffentliche Informationsveranstaltung, durchgeführt, zu der alle, unabhängig vom Wohnort Zugang haben. Dazu findet voraussichtlich wieder ein Livestream ins Internet statt.
- Am 15. Januar entscheiden die Bürger
Die Bürger der Gemeinde Bischweier werden mit dem Bürgerentscheid vom Gemeinderat in die langfristige Weichenstellung zur Gestaltung unserer Gemeinde durch ein ICC aktiv und entscheidend mit eingebunden.
Wir nehmen unsere Bürger mit.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unserer Gemeinde.
Robert Wein
Bürgermeister
Das Bürgergutachten des Bürgerforums ist fertig gestellt
Hier finden Sie das Bürgergutachten des Bürgerforums sowie alle Ergebnisprotokolle, die gezeigten Präsentationen sowie Informationen rund um die Zufallsauswahl und die Themenlandkarte.
Das Bürgerforum Bischweier
Gestern endete das Bürgerforum Bischweier. In vier Sitzungen haben sich 34 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde der Frage gewidmet, ob das ICC nach den Planungen von Mercedes-Benz und Panattoni die richtige Nachfolgenutzung für die Gemeinde Bischweier ist.
Die Gemeinde Bischweier, der Gemeinderat und die Vorhabenträger haben mit dem Bürgerforum einen beeindruckenden Dialogprozess umgesetzt. In keinem Dialogangebot vorher war die Resonanz innerhalb einer Gemeinde so hoch wie in Bischweier. Sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner haben ihre Bereitschaft bekundet, am Forum mitwirken zu wollen. Sie haben damit ein Zeichen gesetzt, dass sie aktiv die Zukunft von Bischweier mitgestalten wollen. Denn die Ansiedlung eines solchen Projekts hat positive und negative Auswirkungen für die Gemeinde und die Region - dies hatte auch die Themenlandkarte zu Beginn bereits gezeigt.
Im Forum haben die Teilnehmenden in langen Abendsitzungen die Planungen der Vorhabenträger kennengelernt. Gutachter und Experten von der IHK, dem Landratsamt, Vertreter von lokalen Unternehmen und aus der Gemeinde sowie aus der Nachbargemeinde haben ihre Sichtweise auf das Projekt vorgestellt. Die Teilnehmenden haben intensiv nachgefragt, auf Probleme und Chancen aufmerksam gemacht und offene Themen adressiert. Die 34 Bürgerinnen und Bürger im Forum haben sich stellvertretend für ihre Mitbürger dieser schwierigen Aufgabe gewidmet. Ihnen allen gilt ein großer Dank!
In den vergangenen Tagen wurde das Thema Befangenheit aufgegriffen. Das Bürgerforum entscheidet nicht. Sein Votum bindet nicht. Somit können Mitwirkende des Bürgerforums nicht befangen sein. Die entstandene Aufregung ist verständlich. Es geht um viel. Wir erleben es immer wieder, dass Verfahrensdetails herausgepickt werden, um das Votum von Zufallsbürgern in Frage zu stellen. Das ist aber nicht richtig. Denn es geht bei der Dialogischen Bürgerbeteiligung um die Vielfalt von Ansichten. Nur so bildet sich ein Stimmungsbild.
Die Dialogische Bürgerbeteiligung ist eine konkrete Übersetzung des Begriffs Demokratie. Im Austausch bilden sich die Menschen eine Meinung, eine Position und lernen andere Meinungen und Position kennen. Das ist dialogische Beteiligung par exellence! Nur durch die Bürgerbeteiligung können so elementare Entscheidungen, wie die Frage nach einer guten Nachfolgenutzung durch ein ICC gemeinsam für die Entscheidungsgremien vorbereitet werden. Dass hier in Bischweier zu einem frühen Zeitpunkt mit dem Dialog begonnen wurde, ist die Ausnahme und nicht die Regel. Dass sich alle darauf eingelassen und sich so engagiert eingebracht haben, verdient Respekt, Anerkennung und Dank.
Am 28. Oktober wird das Bürgergutachten veröffentlicht. Sie finden das Bürgergutachten und weitere Informationen dann u.a. unter: www.beteiligungsportal-bw.de/bischweier, auf der Webseite der Gemeinde und unter der Webseite der Vorhabenträger: www.zukunft-bischweier.de
Ihre Servicestelle Dialogische Beteiligung Baden-Württemberg
Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung BW im Staatsministerium Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinde Bischweier sowie die Vorhabenträger Panattoni und Mercedes-Benz bei der Umsetzung des Dialogforums. Die Servicestelle berät bei der Durchführung und hat das Dialogunternehmen ifok GmbH mit der Moderation und Konzeption des Bürgerforums aus Mitteln des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW beauftragt. Die Servicestelle setzt sich für eine gute Bürgerbeteiligung ein. Mehr hierzu finden Sie unter: https://www.beteiligungsportal-bw.de
Suche nach der richtigen Nachfolgenutzung für das ehemalige Spanplattenwerk
Bürgerforum zum ICC startet
Das Spanplattenwerk ist Geschichte. Die Gemeinde hat sich durchgesetzt. Abbrucharbeiten kommen gut voran. Und was jetzt? Wie soll es weitergehen? Ist das "ICC" die richtige Nachfolgenutzung?
Die Gemeinde Bischweier informiert und beteiligt ihre Bürger bevor ein Rechtsverfahren eröffnet wird. Mit dem Staatsministerium wird ein Bürgerforum durchgeführt, das am 21. September startet.
Rund 600 aus dem Einwohnermelderegister anonym, elektronisch, zufällig ausgewählte Bürger wurden angeschrieben. Gesucht wurden 30 Menschen, die mitmachen. 84 haben sich bereit erklärt, den hohen Aufwand von 4 Sitzungen `a 4 Stunden innerhalb 4 Wochen auf sich zu nehmen. Das ist vorbildlich. Bürgermeister und Gemeinderat danken herzlich.
Die Rückmeldequote (Zu- und Absagen) ist im Vergleich zu anderen Verfahren im Land weit überdurchschnittlich. Normal ist dort für ein Verfahren mit Zufallsauswahl eine Rückmeldequote von 3 bis 7 %. Bischweier hat 30 % geliefert, also mehr als 4 Mal besser als der Normalfall im Land. Herzlichen Dank für die hohe Verbundenheit mit unserer Dorfgemeinschaft.
Am 21. September startet das Bürgerforum. 34 Bürger*innen wurden für die Teilnahme ausgelost. An 4 aufeinanderfolgenden Mittwochabenden wird informiert, geprüft, gefragt und diskutiert.
Um welche Themen geht es? Schauen Sie sich dazu die Themenlandkarte auf dem Beteiligungsportal des Landes zum ICC an.
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/StM/ICCB/2022-07-29-ThemenlandkarteICCBischweier.pdf
Bis Sonntag, 18. September 2022, 17 Uhr können sie dort Anregungen und Kommentare geben:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/icc-bischweier/themenlandkarte/beteiligung/
Die Ergebnisse aus dem Bürgerforum werden in einem "Bürgergutachten" dokumentiert und sollen bis Ende Oktober dem Gemeinderat vorgelegt werden. Der Gemeinderat wird dann beraten, wie es weitergehen soll.
Ziele und Verfahren für die Suche nach der richtigen Nachfolgenutzung für das Spanplattenwerk
Der Gemeinderat Bischweier hat am 28. Juli beschlossen:
Die Gemeinde hat sich gegen Kronospan vor Gericht durchgesetzt. Das Spanplattenwerk ist Geschichte
Die Gemeinde Bischweier hat sich gegen Kronospan vor Gericht und in Verwaltungsverfahren durchgesetzt. Betriebserlaubnisse für das Spanplattenwerk sind aufgehoben bzw. abgelaufen.
Die technischen Anlagen sind abgebaut. Die baulichen Anlagen werden seit April 2022 abgebrochen. Das Spanplattenwerk ist Geschichte. Dieses Zwischenziel haben wir bereits erreicht.
Die Gemeinde Bischweier will kein Spanplattenwerk mehr
Über 4 Jahrzehnte haben Emissionen aus dem Spanplattenwerk Wohnnutzungen in Bischweier und Kuppenheim stark belastet. Über Jahre hinweg hat das Spanplattenwerk zulässige Grenzwerte stark überschritten. Die Gemeinde Bischweier will deshalb in Uchtweide und Neuwiesen in der Zukunft kein Spanplattenwerk mehr.
Der Bebauungsplan muss geändert werden.
Der noch geltende Bebauungsplan lässt ein Spanplattenwerk zu. Die Gemeinde will zukünftig kein Spanplattenwerk mehr. Die Gemeinde will eine zukunftsfähige, nachhaltige Nutzung, die für die Gemeinde Bischweier und für die Menschen im Einwirkungsbereich in Bischweier und Kuppenheim verträglich ist. Es entsteht ein Planungserfordernis. Der Bebauungsplan muss geändert werden.
Bestmöglicher Schutz der Menschen durch eine vorhabenbezogene Planung
Die Gemeinde will einen vorhaben bezogenen Bebauungsplan aufstellen, weil damit die Menschen in Bischweier und Kuppenheim am besten geschützt werden können. Die zulässige Art der gewerblichen Nutzung soll möglichst genau festgesetzt werden, damit der Schutz der Menschen im Einwirkungsbereich bestmöglich geregelt werden kann.
Konfliktpotential entschärfen
Die Gemeinde Bischweier will
-das Konfliktpotential zwischen gewerblicher Nutzung auf der einen Seite und Wohnen auf der anderen Seite deutlich entschärfen.
-die Wohngebiete in Bischweier und Kuppenheim vor unzumutbaren Emissionen/Immissionen schützen.
Wohngebietsverträgliche Nutzung
Industrielle Nutzung wird ausgeschlossen
Uchtweide und Neuwiesen wurde in den 1960er und 1970er Jahren als Industriegebiet geplant, realisiert und genutzt. Diese industrielle Nutzung hat für die Menschen in Bischweier und Kuppenheim hohe, unzumutbare Belastungen gebracht. Die Gemeinde Bischweier schließt deshalb eine industrielle Nutzung im Bereich des ehemaligen Spanplatten- und Sägewerks für die Zukunft aus.
Dabei werden auch Eigentümerinteressen ins Auge genommen und angemessen gewürdigt.
Bereits in den 1980er Jahren hat die Gemeinde begonnen - soweit es Bestandsschutz und Eigentümerinteressen damals zuließen - die industrielle Nutzung soweit rechtlich möglich, zu begrenzen und wohngebietsverträglicher zu machen.
Die Gemeinde strebt an, zeitnah, möglichst schon im 4. Quartal 2022 ein Rechtsverfahren zur Aufstellung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplans zu eröffnen und mit dieser Änderungsplanung den in den 1980er Jahren begonnenen Weg hin zu einer für Bischweier und Kuppenheim wohngebietsverträglichen gewerblichen Nutzung konsequent fortzuführen.
Bestmöglicher Lärmschutz für die Menschen in Bischweier und Kuppenheim
An den maßgeblichen Immissionsorten der Wohngebiete in Bischweier und Kuppenheim sollen die bestmöglichen Werte für die Wohnbevölkerung erreicht werden.
Die "zulässigen Werte", die die Verordnungen einem "Allgemeinen Wohngebiet" (WA) zubilligen, werden angestrebt. Die Gemeinde will für die angrenzende Wohnbevölkerung eine Verbesserung erreichen. Ob bzw. wie weit dieses Ziel erreicht werden kann ist rechtlich und technisch zu prüfen.
Das Schallschutzkonzept zur Bewältigung des Gewerbelärms ist neu zu erarbeiten.
Ein schalltechnisches Gutachten zu den Lärmarten Gewerbelärm und Verkehrslärm (Straßen und Schienen) muss erarbeitet werden. Ziel- und Quellverkehr sind unter Berücksichtigung von Lage und Leistungsfähigkeit der Zu-/Abfahrt besonders ins Auge zu nehmen.
Anbindung und Verkehr bestmöglich gestalten
Es ist eine Verkehrsplanung zu erarbeiten mit der
- bestmöglicher Lärmschutz für angrenzende Gewerbe- und Wohngebiete
-Sicherheit für alle, insbesondere auch für Fußgänger und Radfahrer
-Klimaschutz
-Nutzung der Murgtalbahn
-Nutzung im Rahmen der Leistungsfähigkeit, fließender Verkehr, Staufreiheit im Normalfall
- genügend Stellplätze, ein geordneter ruhender Verkehr
prüffähig zu belegen ist.
Insbesondere soll auch die äußere Erschließung und die Verknüpfung mit dem überörtlichen Verkehrsnetz untersucht und es sollen Auswirkungen sowohl auf das örtliche, als auch auf das überörtliche Verkehrsnetz dargestellt und bewertet werden.
Ausfahrten aus und Zufahrten in das ehemalige Sägewerk und in das ehemalige Spanplattenwerk müssen überprüft und optimiert werden. Alternativen sind zu suchen, zu untersuchen und zu bewerten.
Die Kosten für die Optimierung der Erschließung sollen von der Vorhabenträgerin getragen werden, soweit das rechtlich zulässig ist.
Klimaschutz
Die nachfolgende gewerbliche Nutzung muss umweltverträglich sein. Klimaschutzziele sind mit höchster Priorität zu verfolgen und zu realisieren (CO²-Neutralität, Konzept für Energie, Verkehr, Begrünung, Regenwasser, etc.).
Zukunftsfähige Arbeitsplätze
Zukunftsfähige Arbeitsplätze sollen geschaffen werden. Die Zahl der Arbeitsplätze soll in angemessenem Verhältnis zur Größe der Fläche der Nutzung stehen. Es soll nach Art und Anforderungsprofil (Qualität der Arbeitsplätze) ein breites Angebot an Arbeitsplätzen geschaffen werden und damit Menschen mit unterschiedlicher Qualifikation Arbeit und Einkommen ermöglichen.
Angemessener finanzieller Ertrag für die Gemeinde
Die Gemeinde muss die öffentlichen Einrichtungen für ihre Bürger finanzieren. Aus der großen Fläche des ehemaligen Spanplatten- und Sägewerks muss für die Gemeinde und ihre Bürger ein in Relation zur Fläche angemessener, nachhaltiger finanzieller Ertrag kommen.
Die Nachfolgenutzung muss verträglich sein für die angrenzenden Gewerbebetriebe
Die angrenzenden Gewerbebetriebe dürfen durch die Nachfolgenutzung im ehemaligen Spanplattenwerk nur in zumutbarem Maße belastet werden. Die Nachfolgenutzung muss verträglich sein für die angrenzenden Gewerbebetriebe.
Erweiterungsfläche für Dambach Lagersysteme zur Verfügung stellen
Dambach Lagersysteme ist größter Gewerbesteuerzahler der Gemeinde. Die Gemeinde will Dambach Lagersysteme langfristig in Bischweier halten. Die für DLS erforderliche Erweiterungsfläche soll zur Verfügung gestellt werden.
Erwerb von Teilflächen für Aufgaben der Gemeinde
Die Gemeinde braucht Teilflächen aus Neuwiesen und Neuwiesen - West für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Der Gemeinde soll der Erwerb dieser Teilflächen ermöglicht werden.
Zielsetzungen werden im zukünftigen Verfahren weiter überprüft und ergänzt
Ziele und Handeln der Gemeinde Bischweier sind grundsätzlich langfristig orientiert und damit für alle Beteiligten von ihrer Grundrichtung her verlässlich einschätzbar.
Die durch die aktuelle Entwicklung/Interessenlage neu hinzukommenden Aspekte werden in die o. a. langfristigen Zielvorstellungen eingearbeitet.
Die bis hierher beschriebenen Zielsetzungen sollen
-sowohl auf Grund der im informellen Verfahren einer Dialogischen Bürgerbeteiligung gewonnenen Erkenntnisse
-als auch im Verfahren zur Aufstellung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplans,
-als auch aller weiteren zukünftig neu gewonnen Erkenntnisse
weiter untersucht, überarbeitet und ggf. ergänzt, geändert und ausformuliert werden.
Frühzeitige, umfassende Information und Beteiligung
Bürgerschaft, Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange werden durch die Gemeinde frühzeitig und umfassend informiert und beteiligt. Im Bebauungsplanverfahren wird eine Bürger-Informationsveranstaltung durchgeführt.
Panattoni hat Antrag auf Rechtsverfahren zurückgezogen
Auf Bitte des Bürgermeisters hat Panattoni am 15. Juli den Antrag auf ein förmliches Rechtsverfahren zurückgezogen und hat damit den Weg frei gemacht für eine Bürgerbeteiligung vor Eröffnung eines Rechtsverfahrens.
Panattoni und Mercedes-Benz stellen ihr Vorhaben vor, bevor ein förmliches Rechtsverfahren eröffnet wird
Panattoni und Mercedes-Benz haben ihr Vorhaben am 28. Juli dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das wurde per live-stream ins Internet übertragen. Die Aufzeichnung ist auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link abrufbar: https://player.iptv-playoutcenter.de/bischweier/
Panattoni und Mercedes informieren über ihr Vorhaben im Internet: https://zukunft-bischweier.de/
Bürgerbeteiligung bevor ein Rechtsverfahren eröffnet wird
Die Vorhabenplanung soll im engen Dialog mit den Bürgern durchgeführt werden. Die Servicestelle Dialogische Beteiligung Baden-Württemberg beim Staatsministerium Baden-Württemberg hat zugesagt, die Bürgerbeteiligung in Bischweier zu unterstützen.
Mehr zur Servicestelle Dialogische Beteiligung unter:
http://www.beteiligungsportal-bw.de/servicestelle
Für die Beteiligung der Bürger wird es ein Dialogforum aus rund 30 Bürgerinnen und Bürgern aus Bischweier geben. Um im ersten Schritt herauszufinden, mit welchen Themen sich das Dialogforum beschäftigen soll, haben die Gemeinde Bischweier, Panattoni und die Mercedes-Benz AG mit Unterstützung der Servicestelle für Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg eine Beteiligungsseite aufgebaut. Sehen Sie sich die Themenlandkarte an und tragen Sie Ihre Themen, Fragen, Kritikpunkte, Hinweise etc. bis zum 18. September 2022, ein unter:
http://www.beteiligungsportal-bw.de/iccbischweier
Nach den Sommerferien sollen die 30 zufällig ausgesuchten Bürgerinnen und Bürgern aus Bischweier in einem Bürgerforum die Themenlandkarte erörtern und die Themen diskutieren. Ziel ist es, ein Bürgergutachten mit Anregungen und Hinweisen aus der Bürgerschaft von Bischweier zu den Planungen zu erstellen. Um den Teilnehmerkreis des Dialogforums zu ermitteln, werden Ende August Einladungsschreiben an 600 zufällig aus dem Einwohnermelderegister gezogene Einwohnerinnen und Einwohner postalisch versendet. Wir würden uns freuen, wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben und auf die Einladung antworten. Aus denjenigen, die antworten, wird dann der Teilnehmerkreis ausgewählt. Die Teilnehmer sollen die Einwohnerschaft von Bischweier möglichst gut abbilden. D.h. es soll eine vielfältige Zusammensetzung geben. Das Forum wird dann zwischen Mitte September und Mitte Oktober voraussichtlich vier Mal tagen. Geleitet wird es von einer erfahrenen Moderatorin.
Für Fragen rund um die Bürgerbeteiligung können Sie sich jederzeit an die Servicestelle für Dialogische Beteiligung wenden unter: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/icc-bischweier/kontaktformular/
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen bis Ende Oktober dem Gemeinderat vorgelegt werden
Die Ergebnisse aus der dialogischen Bürgerbeteiligung sollen bis Ende Oktober dem Gemeinderat vorgelegt werden. Darauf aufbauend wird der Gemeinderat beraten, wie es dann weitergehen soll.
Der Bürgermeister hat vorgeschlagen einen Bürgerentscheid durchzuführen. Die Nachfolgenutzung wird unser Dorf und die Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde auf Jahrzehnte prägen. Die Bürger sollen selbst entscheiden können.
Der Gemeinderat wird gebeten, zu bis Ende Oktober beraten und zu beschließen, ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll.
Artikel BNN 30.07.2022
Gemeinderat bremst Bürgermeister
Mercedes statt Kronospan: Einwohner sollen mitreden, doch ein Bürgerentscheid ist nicht sicher
Bei der Meinungsbildung, ob der US-amerikanische Immobilienentwickler Panattoni auf dem Kronospan-Gelände für Mercedes-Benz ein Konsolidierungszentrum errichten darf, sollen die Bürger ein ordentliches Wörtchen mitreden. Ob es allerdings am Ende zu dem von Bürgermeister Robert Wein verfochtenen Bürgerentscheid kommen wird, ist nach der Gemeinderatssitzung am Donnerstag noch offen. Die Räte bremsten ihren Rathaus-Chef erst mal ein.
In der mehr als vier Stunden andauernden Sitzung bekräftigte Wein gewohnt wortreich immer wieder, dass die Gemeinde eine „klare Ansage“ machen wolle. Für das Gelände des ehemaligen Spanplattenwerks müsse eine Lösung gefunden werden, die mit dem Wohngebiet, umliegenden Betrieben sowie Umwelt und Klima verträglich sei.
Außerdem fordere man vom künftigen Nutzer zukunftsfähige Arbeitsplätze sowie eine angemessene Gewerbesteuer.
Während der Gemeinderat diesem Forderungskatalog noch einstimmig folgte, ging das Gremium bei der Frage nach einem Bürgerentscheid zunächst mal auf Distanz. Zwar wurde fraktionsübergreifend begrüßt, dass die Bewohner bei der Meinungsbildung bereits vor dem formellen Verwaltungsverfahren beteiligt werden. Dazu dient die sogenannte dialogische Bürgerbeteiligung, die vom Land Baden- Württemberg gefördert wird. Per Zufall werden Menschen aus Bischweier ausgelost, die über Aspekte der Ansiedlung beraten. Bei einer dieser Forumssitzungen sollen
nach dem Beschluss des Gemeinderats auch Kuppenheimer Bürger eingeladen werden.
Ob nach diesem Dialog noch ein Bürgerentscheid folgt, wollte eine Mehrheit des Gemeinderats von den Ergebnissen des Forums abhängig machen. Angesichts dieses Meinungsbilds scheute Wein eine Kampfabstimmung und zog seinen Beschlussvorschlag, die Verwaltung solle einen Bürgerentscheid vorbereiten, zurück. Jetzt liegt das Thema auf Wiedervorlage nach den Sommerferien.
Vertreter von Panattoni und Mercedes-Benz begrüßten am Donnerstag die geplante dialogische Bürgerbeteiligung, nahmen aber mit keinem Wort Stellung zu einem Bürgerentscheid. Deutlich wurde, dass der Automobilkonzern zwar Transparenz verspricht und für die Region ein „Leuchtturm-Projekt“ mit nachhaltigem Bau- und Betriebskonzept ankündigt. Auf Gas werde verzichtet; mit großer Photovoltaikanlage wolle man Strom für Wärmepumpen und Elektroheizungen produzieren.
Allerdings muss Mercedes auch Tempo machen angesichts der forcierten Elektro- Strategie sowie der nahen Ziele einer CO2-freien Energieversorgung in den Werken und der Lieferketten. Dazu bietet der Standort an der B462 in Nähe der Fabriken Rastatt und Kuppenheim mit einem Gleisanschluss vorzügliche Voraussetzungen.
Sprecher beider Unternehmen versuchten, mögliche Zweifel wegen Belastungen zu zerstreuen. Sie verwiesen auf mehrere Verladetunnel; zusätzlich sind Lärmschutzwände geplant. Zwar müsse täglich mit durchschnittlich 441 Lkw-An- sowie Abfahrten gerechnet werden. Allerdings gebe es die Anweisung, dass kein Lkw durchs Dorf fahren dürfe. Durch die Bündelung von Warenströmen werde man die Transporte optimieren, sodass Richtung Rastatt sogar weniger Verkehr unterwegs sein werde als aktuell. Vorgesehen ist auch eine zweite Zufahrtsstraße. Für die bis zu 500 Mitarbeiter soll ein Parkhaus errichtet werden; die Trucker können Sanitäranlagen, 78 Lkw-Stellplätze sowie diverse Imbisswagen auf dem Gelände nutzen.
„Wir sind gekommen, um zu bleiben“, betonte ein Mercedes-Mitarbeiter die langfristig angelegte Planung für Bisch-weier. Den Expansionsplänen des Nachbarn Dambach Lagersysteme – laut Robert Wein der größte Gewerbesteuerzahler am Ort – wollen die Investoren mit der Abtretung von 10.000 Quadratmetern entgegenkommen. Wie viele der erwarteten 500 Mitarbeiter auf der Mercedes-Gehaltsliste stehen, ließen die Unternehmensvertreter noch offen. Klar sei, dass man Montagearbeiten aus den Benz- Werken auslagern müsse – der Umfang sei allerdings noch offen.
ICC Bischweier Beteiligungsportal
Auf der Fläche des ehemaligen Spanplattenwerks in Bischweier plant Panattoni einen Standort zur Produktionsversorgung und Vormontage für die Mercedes-Benz AG. Panattoni ist ein Projektentwickler für Industrie- und Logistik-Immobilien. Die Mercedes-Benz AG wird Mieter des Standorts sein. Das Unternehmen möchte von Bischweier aus das regionale und globale Produktionsnetzwerk beliefern. Die Hauptaufgabe des neuen Standortes ist die Zusammenführung von Zuliefererprodukten, die Vormontage bestimmter Fahrzeugkomponenten und die Qualitätsabwicklung.
Die Planungen sollen in engem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden. Es soll ein Dialogforum mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus Bischweier geben.
Um herauszufinden, mit welchen Themen sich das Dialogforum beschäftigen soll, haben die Gemeinde Bischweier, Panattoni und die Mercedes-Benz AG diese Beteiligungsseite aufgebaut. Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung im Staatsministerium Baden-Württemberg berät dabei und stellt dafür das Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg bereit.
"Gewerbegebiet an der B 462 und Sondergebiet Spanplattenwerk, 3. Änderung Teilfläche Nassenackerstraße, Flst.-Nr. 3772“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischweier hat am 27.01.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der B 462 und Sondergebiet Spanplattenwerk, 3. Änderung Teilfläche Nassenackerstraße, Flst.-Nr. 3772" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern.
Maßgebend ist der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 462 und Sondergebiet Spanplattenwerk, 3. Änderung Teilfläche Nassenackerstraße, Flst.-Nr. 3772" in der Fassung vom 04.01.2022.
Ziel und Zweck der Planänderung
Die Gemeinde Bischweier beabsichtigt den bestehende Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der B 462 und Sondergebiet Spanplattenwerk" zu ändern. Anlass der Änderung ist, dass die für die Gemeinde Bischweier bedeutende Firma Dambach Lagersysteme GmbH & Co. KG stark expandiert und dringend Flächen für weitere Mitarbeiterstellplätze benötigt. Das dafür ursprünglich vorgesehene Grundstück Flst.-Nr. 3773 wurde zwischenzeitlich für einen Neubau benötigt und ist bebaut. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze sind deshalb an anderer Stelle nachzuweisen. Als betriebsnahes Grundstück kommt nunmehr das angrenzende Grundstück Flst.-Nr. 3772 in Betracht. Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Bischweier und ist derzeit als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan festgesetzt und zudem mit einer Maßnahmenfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB belegt. Die Gemeinde ist bereit, dieses Grundstück für die Realisierung der baurechtlich notwendigen Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes notwendig. Anstelle der öffentlichen Grünfläche soll Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Verfahren
Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 BauGB für ein beschleunigtes Verfahren sind erfüllt. Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes beträgt ca. 1.300 m² und liegt somit deutlich unterhalb der in § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB genannten Schwelle von 20.000 m²
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung wird von einer Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4 c BauGB abgesehen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom
Freitag, 4. Februar 2022 bis einschließlich Montag, 7. März 2022
im Bürgermeisteramt Bischweier, Bahnhofstr. 17, 76476 Bischweier, im Eingangsbereich Erdgeschoss und direkt vor dem Haupteingang öffentlich ausgelegt. Weiterhin erfolgt die Veröffentlichung aller Planunterlagen hier auf der Homepage, im Anschluss an diesen Text.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum von Montag bis Freitag vormittags, von 8:30 bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittags, von 14.00 bis 16:30 Uhr sowie Mittwoch nachmittags von 15.00 bis 18.00 Uhr über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis einschließlich 7. März 2022 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Aufgrund der aktuelle Corona-Situation ist das Rathaus nur mit Terminvereinbarung zugänglich. Bei mündlicher Erläuterung der Planunterlagen bzw. Stellungnahme zur Niederschrift vereinbaren Sie bitte unter 07222/9434-0 einen Termin. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über die Planänderung mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Hinweis
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Aufgrund der derzeit geltenden Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie ist beim Betreten des Rathausgebäudes nach Terminvereinbarung ein gültiger Impfnachweis vorzulegen sowie eine FFP2-Maske zu tragen. Bitte achten Sie auf ausreichend Abstand zu anderen Rathausbesuchern und folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
Bischweier, 3. Februar 2022
Robert Wein
Bürgermeister
Hier können die Planunterlagen eingesehen werden:
Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiete an der B462 und Sondergebiet Spanplattenwerk“
Persönlicher Kontakt
Bürgermeister