Gesplittete Abwassergebühr

Meldung von Veränderungen an die Gemeinde Bischweier

Änderung der Versiegelungsart oder der Größe der versiegelten Flächen
Die Abwassergebühr teilt sich und in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr auf. Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem Wasserverbrauch, der mit dem installierten Wasserzähler ermittelt wird. Für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die Fläche und die Art der Grundstücksversiegelung maßgebend.

Als Grundlage für die Gebührenerhebung dient ein Selbstauskunftsbogen, der die aktuelle Versiegelungsart und die Größe der versiegelten Grundstücksfläche darstellt. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet Veränderungen der Grundstücksversiegelung innerhalb eines Monats nach Anschluss an die Kanalisation oder nach Abschluss der Arbeiten der Stadt Kuppenheim/der Gemeinde Bischweier schriftlich mitzuteilen.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erfolgt die Erstellung und Versendung des Selbstauskunftsbogens auf Grundlage der Bauantragsunterlagen. Die Bauherren werden automatisch von der Verwaltung zur Abgabe der für die Gebührenerhebung notwendigen Angaben angeschrieben.
 
Wichtig: Nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben, welche die Versiegelungsart oder die Größe der versiegelten Grundstücksfläche ändern (z. B. neu gepflasterte Hofflächen o. Ä.) sind durch den Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats schriftlich und unaufgefordert der Stadt Kuppenheim/Gemeinde Bischweier anzuzeigen. Dies gilt auch für neu versiegelte Flächen, die nicht in die öffentliche Kanalisation entwässern.
 

Kontakt bei Fragen und zur Meldung von Veränderungen
 
Gemeinde Bischweier
Rechnungsamt, Frau Bianca Kober
Bahnhofstr. 17, 76476 Bischweier
oder per E-Mail: bianca.kober@bischweier.de
Bei Rückfragen: Tel. 07222/9434-17

(Erstellt am 26. März 2024)