Ziele und Verfahren für die Suche nach der richtigen Nachfolgenutzung für das Spanplattenwerk
Der Gemeinderat Bischweier hat am 28. Juli beschlossen:
Die Gemeinde hat sich gegen Kronospan vor Gericht durchgesetzt. Das Spanplattenwerk ist Geschichte
Die Gemeinde Bischweier hat sich gegen Kronospan vor Gericht und in Verwaltungsverfahren durchgesetzt. Betriebserlaubnisse für das Spanplattenwerk sind aufgehoben bzw. abgelaufen.
Die technischen Anlagen sind abgebaut. Die baulichen Anlagen werden seit April 2022 abgebrochen. Das Spanplattenwerk ist Geschichte. Dieses Zwischenziel haben wir bereits erreicht.
Die Gemeinde Bischweier will kein Spanplattenwerk mehr
Über 4 Jahrzehnte haben Emissionen aus dem Spanplattenwerk Wohnnutzungen in Bischweier und Kuppenheim stark belastet. Über Jahre hinweg hat das Spanplattenwerk zulässige Grenzwerte stark überschritten. Die Gemeinde Bischweier will deshalb in Uchtweide und Neuwiesen in der Zukunft kein Spanplattenwerk mehr.
Der Bebauungsplan muss geändert werden.
Der noch geltende Bebauungsplan lässt ein Spanplattenwerk zu. Die Gemeinde will zukünftig kein Spanplattenwerk mehr. Die Gemeinde will eine zukunftsfähige, nachhaltige Nutzung, die für die Gemeinde Bischweier und für die Menschen im Einwirkungsbereich in Bischweier und Kuppenheim verträglich ist. Es entsteht ein Planungserfordernis. Der Bebauungsplan muss geändert werden.
Bestmöglicher Schutz der Menschen durch eine vorhabenbezogene Planung
Die Gemeinde will einen vorhaben bezogenen Bebauungsplan aufstellen, weil damit die Menschen in Bischweier und Kuppenheim am besten geschützt werden können. Die zulässige Art der gewerblichen Nutzung soll möglichst genau festgesetzt werden, damit der Schutz der Menschen im Einwirkungsbereich bestmöglich geregelt werden kann.
Konfliktpotential entschärfen
Die Gemeinde Bischweier will
-das Konfliktpotential zwischen gewerblicher Nutzung auf der einen Seite und Wohnen auf der anderen Seite deutlich entschärfen.
-die Wohngebiete in Bischweier und Kuppenheim vor unzumutbaren Emissionen/Immissionen schützen.
Wohngebietsverträgliche Nutzung
Industrielle Nutzung wird ausgeschlossen
Uchtweide und Neuwiesen wurde in den 1960er und 1970er Jahren als Industriegebiet geplant, realisiert und genutzt. Diese industrielle Nutzung hat für die Menschen in Bischweier und Kuppenheim hohe, unzumutbare Belastungen gebracht. Die Gemeinde Bischweier schließt deshalb eine industrielle Nutzung im Bereich des ehemaligen Spanplatten- und Sägewerks für die Zukunft aus.
Dabei werden auch Eigentümerinteressen ins Auge genommen und angemessen gewürdigt.
Bereits in den 1980er Jahren hat die Gemeinde begonnen - soweit es Bestandsschutz und Eigentümerinteressen damals zuließen - die industrielle Nutzung soweit rechtlich möglich, zu begrenzen und wohngebietsverträglicher zu machen.
Die Gemeinde strebt an, zeitnah, möglichst schon im 4. Quartal 2022 ein Rechtsverfahren zur Aufstellung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplans zu eröffnen und mit dieser Änderungsplanung den in den 1980er Jahren begonnenen Weg hin zu einer für Bischweier und Kuppenheim wohngebietsverträglichen gewerblichen Nutzung konsequent fortzuführen.
Bestmöglicher Lärmschutz für die Menschen in Bischweier und Kuppenheim
An den maßgeblichen Immissionsorten der Wohngebiete in Bischweier und Kuppenheim sollen die bestmöglichen Werte für die Wohnbevölkerung erreicht werden.
Die "zulässigen Werte", die die Verordnungen einem "Allgemeinen Wohngebiet" (WA) zubilligen, werden angestrebt. Die Gemeinde will für die angrenzende Wohnbevölkerung eine Verbesserung erreichen. Ob bzw. wie weit dieses Ziel erreicht werden kann ist rechtlich und technisch zu prüfen.
Das Schallschutzkonzept zur Bewältigung des Gewerbelärms ist neu zu erarbeiten.
Ein schalltechnisches Gutachten zu den Lärmarten Gewerbelärm und Verkehrslärm (Straßen und Schienen) muss erarbeitet werden. Ziel- und Quellverkehr sind unter Berücksichtigung von Lage und Leistungsfähigkeit der Zu-/Abfahrt besonders ins Auge zu nehmen.
Anbindung und Verkehr bestmöglich gestalten
Es ist eine Verkehrsplanung zu erarbeiten mit der
- bestmöglicher Lärmschutz für angrenzende Gewerbe- und Wohngebiete
-Sicherheit für alle, insbesondere auch für Fußgänger und Radfahrer
-Klimaschutz
-Nutzung der Murgtalbahn
-Nutzung im Rahmen der Leistungsfähigkeit, fließender Verkehr, Staufreiheit im Normalfall
- genügend Stellplätze, ein geordneter ruhender Verkehr
prüffähig zu belegen ist.
Insbesondere soll auch die äußere Erschließung und die Verknüpfung mit dem überörtlichen Verkehrsnetz untersucht und es sollen Auswirkungen sowohl auf das örtliche, als auch auf das überörtliche Verkehrsnetz dargestellt und bewertet werden.
Ausfahrten aus und Zufahrten in das ehemalige Sägewerk und in das ehemalige Spanplattenwerk müssen überprüft und optimiert werden. Alternativen sind zu suchen, zu untersuchen und zu bewerten.
Die Kosten für die Optimierung der Erschließung sollen von der Vorhabenträgerin getragen werden, soweit das rechtlich zulässig ist.
Klimaschutz
Die nachfolgende gewerbliche Nutzung muss umweltverträglich sein. Klimaschutzziele sind mit höchster Priorität zu verfolgen und zu realisieren (CO²-Neutralität, Konzept für Energie, Verkehr, Begrünung, Regenwasser, etc.).
Zukunftsfähige Arbeitsplätze
Zukunftsfähige Arbeitsplätze sollen geschaffen werden. Die Zahl der Arbeitsplätze soll in angemessenem Verhältnis zur Größe der Fläche der Nutzung stehen. Es soll nach Art und Anforderungsprofil (Qualität der Arbeitsplätze) ein breites Angebot an Arbeitsplätzen geschaffen werden und damit Menschen mit unterschiedlicher Qualifikation Arbeit und Einkommen ermöglichen.
Angemessener finanzieller Ertrag für die Gemeinde
Die Gemeinde muss die öffentlichen Einrichtungen für ihre Bürger finanzieren. Aus der großen Fläche des ehemaligen Spanplatten- und Sägewerks muss für die Gemeinde und ihre Bürger ein in Relation zur Fläche angemessener, nachhaltiger finanzieller Ertrag kommen.
Die Nachfolgenutzung muss verträglich sein für die angrenzenden Gewerbebetriebe
Die angrenzenden Gewerbebetriebe dürfen durch die Nachfolgenutzung im ehemaligen Spanplattenwerk nur in zumutbarem Maße belastet werden. Die Nachfolgenutzung muss verträglich sein für die angrenzenden Gewerbebetriebe.
Erweiterungsfläche für Dambach Lagersysteme zur Verfügung stellen
Dambach Lagersysteme ist größter Gewerbesteuerzahler der Gemeinde. Die Gemeinde will Dambach Lagersysteme langfristig in Bischweier halten. Die für DLS erforderliche Erweiterungsfläche soll zur Verfügung gestellt werden.
Erwerb von Teilflächen für Aufgaben der Gemeinde
Die Gemeinde braucht Teilflächen aus Neuwiesen und Neuwiesen - West für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Der Gemeinde soll der Erwerb dieser Teilflächen ermöglicht werden.
Zielsetzungen werden im zukünftigen Verfahren weiter überprüft und ergänzt
Ziele und Handeln der Gemeinde Bischweier sind grundsätzlich langfristig orientiert und damit für alle Beteiligten von ihrer Grundrichtung her verlässlich einschätzbar.
Die durch die aktuelle Entwicklung/Interessenlage neu hinzukommenden Aspekte werden in die o. a. langfristigen Zielvorstellungen eingearbeitet.
Die bis hierher beschriebenen Zielsetzungen sollen
-sowohl auf Grund der im informellen Verfahren einer Dialogischen Bürgerbeteiligung gewonnenen Erkenntnisse
-als auch im Verfahren zur Aufstellung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplans,
-als auch aller weiteren zukünftig neu gewonnen Erkenntnisse
weiter untersucht, überarbeitet und ggf. ergänzt, geändert und ausformuliert werden.
Frühzeitige, umfassende Information und Beteiligung
Bürgerschaft, Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange werden durch die Gemeinde frühzeitig und umfassend informiert und beteiligt. Im Bebauungsplanverfahren wird eine Bürger-Informationsveranstaltung durchgeführt.
Panattoni hat Antrag auf Rechtsverfahren zurückgezogen
Auf Bitte des Bürgermeisters hat Panattoni am 15. Juli den Antrag auf ein förmliches Rechtsverfahren zurückgezogen und hat damit den Weg frei gemacht für eine Bürgerbeteiligung vor Eröffnung eines Rechtsverfahrens.
Panattoni und Mercedes-Benz stellen ihr Vorhaben vor, bevor ein förmliches Rechtsverfahren eröffnet wird
Panattoni und Mercedes-Benz haben ihr Vorhaben am 28. Juli dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das wurde per live-stream ins Internet übertragen. Die Aufzeichnung ist auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link abrufbar: https://player.iptv-playoutcenter.de/bischweier/
Panattoni und Mercedes informieren über ihr Vorhaben im Internet: https://zukunft-bischweier.de/
Bürgerbeteiligung bevor ein Rechtsverfahren eröffnet wird
Die Vorhabenplanung soll im engen Dialog mit den Bürgern durchgeführt werden. Die Servicestelle Dialogische Beteiligung Baden-Württemberg beim Staatsministerium Baden-Württemberg hat zugesagt, die Bürgerbeteiligung in Bischweier zu unterstützen.
Mehr zur Servicestelle Dialogische Beteiligung unter:
http://www.beteiligungsportal-bw.de/servicestelle
Für die Beteiligung der Bürger wird es ein Dialogforum aus rund 30 Bürgerinnen und Bürgern aus Bischweier geben. Um im ersten Schritt herauszufinden, mit welchen Themen sich das Dialogforum beschäftigen soll, haben die Gemeinde Bischweier, Panattoni und die Mercedes-Benz AG mit Unterstützung der Servicestelle für Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg eine Beteiligungsseite aufgebaut. Sehen Sie sich die Themenlandkarte an und tragen Sie Ihre Themen, Fragen, Kritikpunkte, Hinweise etc. bis zum 18. September 2022, ein unter:
http://www.beteiligungsportal-bw.de/iccbischweier
Nach den Sommerferien sollen die 30 zufällig ausgesuchten Bürgerinnen und Bürgern aus Bischweier in einem Bürgerforum die Themenlandkarte erörtern und die Themen diskutieren. Ziel ist es, ein Bürgergutachten mit Anregungen und Hinweisen aus der Bürgerschaft von Bischweier zu den Planungen zu erstellen. Um den Teilnehmerkreis des Dialogforums zu ermitteln, werden Ende August Einladungsschreiben an 600 zufällig aus dem Einwohnermelderegister gezogene Einwohnerinnen und Einwohner postalisch versendet. Wir würden uns freuen, wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben und auf die Einladung antworten. Aus denjenigen, die antworten, wird dann der Teilnehmerkreis ausgewählt. Die Teilnehmer sollen die Einwohnerschaft von Bischweier möglichst gut abbilden. D.h. es soll eine vielfältige Zusammensetzung geben. Das Forum wird dann zwischen Mitte September und Mitte Oktober voraussichtlich vier Mal tagen. Geleitet wird es von einer erfahrenen Moderatorin.
Für Fragen rund um die Bürgerbeteiligung können Sie sich jederzeit an die Servicestelle für Dialogische Beteiligung wenden unter: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/icc-bischweier/kontaktformular/
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen bis Ende Oktober dem Gemeinderat vorgelegt werden
Die Ergebnisse aus der dialogischen Bürgerbeteiligung sollen bis Ende Oktober dem Gemeinderat vorgelegt werden. Darauf aufbauend wird der Gemeinderat beraten, wie es dann weitergehen soll.
Der Bürgermeister hat vorgeschlagen einen Bürgerentscheid durchzuführen. Die Nachfolgenutzung wird unser Dorf und die Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde auf Jahrzehnte prägen. Die Bürger sollen selbst entscheiden können.
Der Gemeinderat wird gebeten, zu bis Ende Oktober beraten und zu beschließen, ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll.